Klassenpflegschaft 2020/2021
Folgende Personen sind gern und vertrauensvoll Ansprechpartner für Anregungen, Wünsche und natürlich auch bei Problemen:
Vorsitzende(r) | Stellvertretende(r) |
1a Frau Wengler Fauseweh |
Frau Ripperger |
1b Frau Pohlkamp |
Frau Menke |
2a Frau Wever |
Frau Bruning |
2b Frau Bülter |
Frau Sancak |
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3b Frau Droppmann |
Frau Beckmann |
4a Frau Schmittwilken |
Frau Vennenbernd |
4b Frau Vorbrink | Frau Schnellenberg |
Was bedeutet „Klassenpflegschaft“?
Hierzu Auszüge aus dem Schulgesetz NRW § 73 (01.07.2011):
(1) Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse, mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer (...). Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Eltern haben für jedes Kind eine gemeinsame Stimme.
(2) Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Die Klassenpflegschaft ist bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte zu beteiligen. Die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse sollen auf Wunsch der Klassenpflegschaft an den Sitzungen teilnehmen, soweit dies zur Beratung und Information erforderlich ist. (...)